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Description
(Short description)
Die Arbeit beschäftigt sich mit den durch das UMAG bewirkten Änderungen der Innenhaftung des Vorstandes. Dabei werden der in Par. 93 Abs. 1 S. 2 AktG kodifizierte Haftungsfreiraum für unternehmerische Entscheidungen sowie die Durchsetzungsmöglichkeiten von Innenhaftungsansprüchen, insbesondere das neue Minderheitenrecht des Par. 148 AktG, eingehend untersucht.
(Text)
Die Frage nach der Haftung von Vorstandsmitgliedern ist derzeit aktueller denn je. Durch das UMAG haben sich hinsichtlich der Innenhaftung von Vorständen wesentliche Änderungen des AktG ergeben. So wurde der Haftungsfreiraum im Rahmen des unternehmerischen Ermessens in
93 Abs. 1 S. 2 AktG ausdrücklich kodifiziert. Diese Neuregelung wird in der Arbeit hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und Rechtsfolgen - vor allem mit Blick auf eine Anwendung in der Praxis - untersucht und einer kritischen Würdigung unterzogen. Zudem wird ein Vergleich zur Behandlung von unternehmerischen Entscheidungen in der Zeit vor der Neuregelung vorgenommen.
Weiter geht die Arbeit auf die verschiedenen Möglichkeiten der Durchsetzung der Innenhaftung ein. Insbesondere wird die durch das UMAG neu eingeführte Klagemöglichkeit einer Aktionärsminderheit nach
148 AktG untersucht. Insoweit werden neben den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen für die Klagezulassung und die anschließende Schadensersatzklage die jeweiligen für die praktische Anwendung wesentlichen prozessualen Fragen erörtert und einer sachgerechten Lösung zugeführt.