Informationsmehrwertdienste und Urheberrecht : Diss. Univ. Freiburg i. Br. 2008 (Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht Bd.19) (2009. 341 S. 23 cm)

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Informationsmehrwertdienste und Urheberrecht : Diss. Univ. Freiburg i. Br. 2008 (Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht Bd.19) (2009. 341 S. 23 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783832942953

Description


(Short description)
Ausgehend von einer Analyse der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere zum Kopienversand, zu Pressespiegeln und zu Suchmaschinen, untersucht der Autor die vom Urheberrecht für die Erbringung sinnvoller Informationsmehrwertdienste belassenen Spielräume. Er befürwortet, unter Zugrundelegung informationsökonomischer Erwägungen, eine weitere Öffnung der Schrankenbestimmungen.
(Text)
In der Informationsgesellschaft wächst zunehmend das Bedürfnis nach Diensten, die uns arbeitsteilig helfen, aus der anwachsenden Informationsflut die für uns relevanten Informationen herauszufiltern, zur Kenntnis zu bringen oder entsprechend unseren speziellen Informationsbedürfnissen aufzubereiten. Das Urheberrecht belässt für die Erbringung solcher Zusatz- und Mehrwertleistungen jedoch nur unzureichende Spielräume. Der Arbeit liegt die These zugrunde, dass unbeschränkte Ausschließlichkeitsrechte, welche dem Urheber automatisch auch jegliche Auswertungsmöglichkeiten auf Folgemärkten zuschlagen, einen optimalen Umgang mit der Ressource Information behindern und somit zu Effizienzverlusten führen können. Ausgehend von einer Analyse der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere zum Kopienversand, zu Pressespiegeln und zu Suchmaschinen, sowie unter Berücksichtigung kartellrechtlicher Argumente zur Beschränkung überschießender Ausschließlichkeitsrechte, formuliert der Autor Kriterien für eine zukünftige Behandlung von Informationsmehrwertdiensten. Unter Zugrundelegung informationsökonomischer und verfassungsrechtlicher Erwägungen befürwortet er, durch eine entsprechende Öffnung der Schrankenbestimmungen mehr Wettbewerb auf nachfolgenden Verwertungsstufen zu ermöglichen, um somit den von Folgeleistungen gestifteten Zusatznutzen angemessen Rechnung zu tragen.

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