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Description
(Short description)
Auf Grundlage einer eingehenden Analyse des Rechtsguts und der Strukturen des Insiderdelikts wird die Reichweite der Versuchsstrafbarkeit gemäß Par. 38 Abs. 3 StGB praxisnah bestimmt. Einen weiteren Schwerpunkt der Studie stellt das Mitteilungsverbot gemäß Par. 14 Abs, 1 Nr. 2 WpHG dar, dessen Legitimation im Ergebnis in Zweifel gezogen wird.
(Text)
In den letzten 15 Jahren ist in der Strafrechtswissenschaft kontrovers über zwei Entwicklungen diskutiert worden, die sich unter den Schlagwörtern "modernes Strafrecht" und "Europäisierung des Strafrechts" zusammenfassen lassen. Das Insiderdelikt könnte im Zentrum dieser Auseinandersetzung stehen, denn hier lassen sich die Auswirkungen dieser Entwicklung auf Rechtsgut und Deliktstruktur moderner Straftatbestände exemplarisch festmachen.
Der Verfasser nimmt die Einführung der Versuchsstrafbarkeit in
38 Abs. 3 WpHG durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz zum Anlass, das Rechtsgut und die Strukturen des Insiderdelikts kritisch zu analysieren und entwickelt eigenständige Lösungsansätze.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird die Reichweite der Versuchstrafbarkeit gemäß
38 Abs. 3 WpHG bestimmt. Dabei kann gezeigt werden, dass die vielfach geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken unbegründet sind; stattdessen ist zu kritisieren, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der Marktmissbrauchsrichtlinie weit über die - teilweise nicht bindenden - europäischen Vorgaben hinausgeschossen ist.