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Description
(Text)
Wie die aktuelle Diskussion über Konsequenzen neuer Erkenntnisse zur Willensfreiheit für das Strafrecht zeigt, kommt kaum eine Rechtswissenschaft ohne eine Vorstellung von der menschlichen Psyche aus.
Dies gilt in ähnlicher Weise bereits für die Rechtswissenschaft des Zweiten deutschen Kaiserreichs. Fragen der Zurechnung in Straf- und Zivilrecht mussten damals ebenso psychologisch reflektiert werden, wie "Staatskörperkonzeptionen" im Verfassungsrecht. Hinzu kam damals die Konfrontation mit einer in ihrer Bedeutung wachsenden, wenn auch organisatorisch und methodisch noch unstrukturierten psychologischen Wissenschaft. Der vorliegende Band geht erstmals aus rechts-, psychologie- und medizinhistorischer Sicht der Frage nach, wie das Recht auf diese Herausforderung reagierte. Welche Rolle spielte das psychologische Argument im juristischen Diskurs? Und woher bezog man sein entsprechendes Wissen? Übernahmen die Juristen Versatzstücke aus der fachpsychologischen Diskussion oder folgte man einer selbst erdachten "Laienpsychologie"? Durch eine Kombination themenbezogener und biographisch orientierter Einzelstudien wird diesen Fragen erstmals für die wichtigsten Teilbereiche der Rechtswissenschaft nachgegangen.
(Author portrait)
Prof. Dr. Dr. Heinz Schott lehrt Geschichte der Medizin an der Universität Bonn und ist Leiter des dortigen Medizin-historischen Instituts.
Dr. Horst Gundlach, geb. 1934 Erfurt, 1938 Umzug nach Langensalza. Von 1941-49 Grundschule Langensalza; 1949-50 Oberschule Langensalza; 1951-53 Oberschule in Jena, Abitur; 1953-59 Studium Baustoffverfahrenstechnik in Weimar. 1960 folgte die Umsiedlung in die BRD. Von 1960-75 Forschungstätigkeit in Baustoffindustrie, 1975-83 Geschäftsführer Baustoffindustrie, von 1984-92 war er freischaffender Unternehmensberater, von 1993-99 Inhaber und Geschäftsführer Forschungsinstitut in Weimar; 2000-07 vereidigter Sachverständiger und Gutachter. Seit 2000 veröffentlicht er Bücher zur innerdeutschen Grenze im Südharz.
Prof. Mathias Schmoeckel lehrt Rechtsgeschichte und Zivilrecht an der Universität Bonn.