Description
Die 1811 gegründete Berliner Kriminalpolizei ist die älteste Kriminalpolizeibehörde Deutschlands. Ihr Einfluss auf die Entwicklung der deutschen Kriminalpolizei ist in der Polizeihistoriographie unbestritten. Welchen Einfluss die Berliner Polizeibehörde jedoch auf den normativen Rahmen des heutigen strafprozessualen Vorverfahrens gehabt hat, war bislang unbekannt. In einer umfassenden rechtshistorischen Untersuchung zeichnet der Autor anhand bislang nicht ausgewerteter archivalischer Quellen die Entwicklungsgeschichte der Berliner Kriminalpolizei von der Gründung der Behörde im Jahr 1811 bis zur Einrichtung des Preußischen Landeskriminalpolizeiamtes im Jahr 1925 nach und zeigt hierbei auf, in welchem Umfang insbesondere die Ausgestaltung des bis heute nicht konfliktfreien Verhältnisses von Polizei und Staatsanwaltschaft durch die Entwicklung der Polizei- und Justizbehörden in der preußischen Residenz- und späteren Reichshauptstadt beeinflusst worden ist. Daneben schließt die Studie bislang existierende polizeihistorische Lücken, u. a. bezogen auf die Entwicklungsgeschichte der Berliner Kriminalpolizei während des Ersten Weltkriegs und in der Frühphase der Weimarer Republik.
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