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Um angesichts der fortschreitenden Globalisierung der Wirtschaft wettbewerbsfähigzu bleiben, sehen sich Unternehmen genötigt, ihren Personalaufwandzu reduzieren. Sie sind deshalb bemüht, ihre Arbeitsbedingungen flexibel zugestalten, z. B. durch Ausübung des Direktionsrechts. Art und Umfang dieseseinseitigen Gestaltungsrechts müssen dazu im Arbeitsvertrag vereinbart werden.Dabei richtet sich die Zulässigkeit von Formulararbeitsvertragsklauselnseit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts nach demAGB-Recht gemäß 305 ff. BGB, während die Ausübung des Direktionsrechtsweiterhin einer Überprüfung nach 106 GewO, 315 BGB unterliegt. Im erstenTeil dieser Arbeit überprüft der Autor, ob und in welchem Umfang einzelneFlexibilisierungsinstrumente im Rahmen des Direktionsrechts im deutschenRecht vereinbart werden können. Der zweite Teil behandelt die entsprechendenRegelungen des türkischen Arbeitsrechts. Im April des Jahres 1987 hatdie Türkei einen Antrag auf volleEWG-Mitgliedschaft gestellt. Ein wichtigerBaustein ist dabei die Rechtsangleichung der Türkei an das Gemeinschaftsrecht.Daraufhin wurden u. a. das Arbeitsgesetz und das Zivilrecht nach europäischemVorbild reformiert.