Warum die Selbstgeldwäsche straffrei bleiben muss : Why self-money laundering must remain exempt from punishment (2013. 136 S. 22.7 cm)

個数:

Warum die Selbstgeldwäsche straffrei bleiben muss : Why self-money laundering must remain exempt from punishment (2013. 136 S. 22.7 cm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783830532439

Description


(Text)
Die Autoren untersuchen die Straflosigkeit der "Selbstgeldwäsche" in Deutschland. Von Selbstgeldwäsche spricht man, wenn jemand die Erträge aus seiner eigenen Vortat verbirgt, ihre Herkunft verschleiert oder eine sonstige Geldwäschehandlung daran vornimmt. Er wäscht sozusagen selbst, ohne Unterstützung durch weitere Personen. Bislang ist die Selbstgeldwäsche nach 261 Abs. 9 Satz 2 StGB straflos. Allerdings gibt es Überlegungen - angestoßen durch die Financial Actions Task Force -, in Deutschland die Selbstgeldwäsche unter Strafe zu stellen. Die Autoren analysieren daher, ob das deutsche Recht diese Straflosigkeit erfordert oder die Bestrafung der Selbstgeldwäsche anordnen könnte. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Selbstgeldwäsche straflos bleiben muss. Alle Überlegungen zu den Regelungszielen und denkbaren Rechtsgütern der Geldwäsche laufen darauf hinaus, dass die Straflosigkeit der Selbstgeldwäsche aus dogmatischen und verfassungsrechtlichen Prinzipien, die zu den Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung zu zählen sind, notwendig ist.
(Author portrait)
Univ.-Prof. Dr. Christian Schröder hat einen Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er war zuvor in der Strafrechtspraxis tätig (zuletzt am Kammergericht in Berlin) und beschäftigt sich mit praxisrelevanten Fragen des Wirtschaftsstrafrechts einschließlich der europarechtlichen Bezüge.

最近チェックした商品