Bayerisches Straßen- und Wegegesetz : Kommentar (18., überarb. Aufl. 2025. 972 S. 23.5 cm)

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Bayerisches Straßen- und Wegegesetz : Kommentar (18., überarb. Aufl. 2025. 972 S. 23.5 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783829319973

Description


(Text)
Das Bayerische Straßen- und Wegegesetz berührt mit seinen Regelungen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge wie Bau, Unterhalt, rechtliche Sicherung und verwaltungsmäßige Betreuung der öffentlichen Straßen, die der Kommentar für die Handhabe in der Praxis anschaulich aufbereitet und erläutert.Die Erläuterungen sind klar und übersichtlich gegliedert. Durch die Hervorhebung von Stichwörtern sind die Antworten und Lösungen zu den einzelnen Fragen und Problemfeldern leicht aufzufinden. Im Anhang sind die für die Praxis wichtigsten Auszüge aus Gesetzen, Verordnungen, Vollzugsbekanntmachungen und Satzungsmustern abgedruckt.18 Auflagen sprechen für sich - der aktuelle praxisorientierte Kommentar eignet sich für alle: Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landratsämter, Bezirksregierungen, Straßenbaubehörden und -unternehmen, Planer, Architekten, Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Dozenten, Studierende und interessierte Bürger.Der Autor Manfred Edhofer war Leitender Regierungsdirektor und Sachgebietsleiter bei der Regierung von Niederbayern sowie Dozent an der Bayerischen Verwaltungsschule."Alles in allem erweist sich auch die 16. Auflage des Kommentars als fachlich fundiertes und praxistaugliches Nachschlagewerk für alle im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz sich stellenden Rechtsfragen."(Maria Halser-Friedl, Amtsblatt Regierung von Schwaben, Nr. 8/2018)"[Es macht] Sinn, bei tiefer gehenden Fragen sich die 80 Artikel des Gesetzes in ihrer Auslegung in einem Kommentar näher anzusehen. Der vorliegende Kommentar, der seit Jahrzehnten in der Praxis Verwendung findet, leistet das sehr gut.[...]. Das Werk erfüllt [...] in geeigneter Weise die Anforderungen an einen Gesetzeskommentar und ist in größeren Ratsfraktionen ggf. eine gute Ergänzung der kommunalrelevanten Gesetzesliteratur."(Peter Gack, GRIBS - Kommunalrundbrief Heft 1/2017)

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