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Im elektronischen Zivilrechtsverkehr ist eine beweissichere Kommunikation von gro er Bedeutung. Kommt es zu Streitigkeiten ber elektronisch ausgetauschte Willenserkl rungen, ist h ufig die Nachweisbarkeit der Kommunikationsumst nde entscheidend. Insbesondere E-Mails bieten jedoch in der Regel keine Beweissicherheit. Der auf Basis des Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur nderung weiterer Vorschriften (De-Mail-G) von privaten Providern angebotene De-Mail-Postfach- und Versanddienst soll mittels gesetzlich regulierten De-Mails und De-Mail-Best tigungsfunktionen eine nutzerfreundliche M glichkeit zur Abhilfe schaffen. Matthias F rsterling gibt einen Einblick in die regulatorischen, funktionalen und technischen Hintergr nde des De-Mail-Postfach- und Versanddienstes. Hierauf aufbauend pr ft er, welcher Beweiswert elektronischen Dokumenten im Zivilprozess zugesprochen werden kann, die mittels De-Mails ausgetauscht worden sind. Er analysiert nicht nur den eigens f r den De-Mail-Postfach- und Versanddienst in die Zivilprozessordnung eingef gten 371 a Abs. 2 ZPO, sondern untersucht auch die im De-Mail-System vorgesehenen M glichkeiten des Zugangsnachweises. Schlie lich werden Besonderheiten vorgestellt, die bei der Beweisf hrung mit De-Mails in der zivilprozessualen Praxis zuk nftig zu beachten sind.
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