Description
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Wiedergutmachung im Strafrecht wird in der kriminalpolitischen Diskussion allseits befürwortet, in der Praxis aber nicht ausreichend umgesetzt. Im ersten Teil der Arbeit wird gezeigt, dass Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung eine sinnvolle Bereicherung des Sanktionensystems darstellen und die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen bereits existieren. Im zweiten Teil der Arbeit wird das Projekt "Ausgleich e. V." untersucht. Durch Einsatz erfahrener Anwälte konnten erfolgreich Schadenswiedergutmachungsvereinbarungen zwischen Tätern und Opfern von Straftaten vermittelt werden.