Description
(Text)
Mit dem Übergang vom islamischen Recht des Osmanischen Reiches zum laizistischen kontinental-europäischen Recht der Republik Türkei vollzog sich auch ein Übergang vom kasuistischen Recht zum gesetzeszentrierten Recht. Das Gesetz wurde zum zentralen Mittel der Anpassung der türkischen Gesellschaft an ein Konzept europäischer Moderne. Ausgehend von der Rolle des Gesetzes und den Formen der Rechtssetzung im Osmanischen Reich beleuchtet die vorliegende Arbeit den Übergangsprozess und untersucht sodann das Gesetz und die Gesetzgebung in der geltenden Verfassungsordnung der Türkei im Vergleich zur deutschen Verfassungsordnung.



