Description
(Text)
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Land Hessen und der katholischen Kirche gestalten sich in erster Linie nach Massgabe der Bistumsverträge vom 9. März 1963 und vom 29. März 1974. Dass das Land Hessen sein Verhältnis zur katholischen Kirche nicht durch Konkordat, sondern durch Verträge auf Bistumsebene geregelt hat, ist eine staatskirchenrechtliche Besonderheit, die einer eingehenden Analyse bedarf. Ausser den staatskirchenrechtlichen Vorschriften der Hessischen Verfassung, der Entstehungsgeschichte der Verträge und deren rechtssystematischer Einordnung werden die einzelnen Bestimmungen der Bistumsverträge unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen des staatlichen und kirchlichen Rechts dargestellt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: U.a. Staatskirchenrechtliche Normen der Hessischen Verfassung, Entstehungsgeschichte der Verträge - Rechtssystematische Einordnung der Bistumsverträge - Auslegung der einzelnen Vertragsbestimmungen.
(Review)
"Eine Arbeit wie die hier vorliegende von Frau Gisela Lenz war fällig." (Archiv für katholisches Kirchenrecht) "Gisela Lenz gebührt für ihre Arbeit Dank und Anerkennung. Es handelt sich hier nicht nur um eine fleißige, sondern auch um eine wissenschaftlich bedeutsame Arbeit, deren Wert sich sicherlich auch noch für die staatskirchenrechtliche Praxis im Bereich des Landes Hessen erweisen wird." (Siegfried Marx, Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht)