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Description
(Text)
Die Fälle des Einkommensschutzes in der Sozialversicherung sind weder aufeinander abgestimmt noch vom Gesetzgeber durchgängig definiert. Die unterschiedlichen Gestaltungsprinzipien der einzelnen Versicherungszweige und die mangelhafte Abstimmung der Leistungen untereinander haben Folgen, die dem Sinn und Zweck der Sozialversicherung widersprechen. Die von der Rechtsprechung für die Berufsunfähigkeitsrente teilweise noch ungelösten Probleme der Rentenreform von 1957 sowie ihr Festhalten an der traditionellen Beurteilung von Verletzungsfolgen in der Unfallversicherung finden in einander widersprechenden höchstrichterlichen Urteilen ihren Niederschlag.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Erwerbsunfähigkeit - Berufsunfähigkeit - Verminderte bergmännische Berufsfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit - Minderung der Erwerbsfähigkeit in der Unfallversicherung - Rentenreform 1957.