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Description
(Text)
Im Bereich sogenannter Regelungsstreitigkeiten ist der rechtmässige Arbeitskampf "ultima ratio" zur tarifvertraglichen Rechtsetzung und Rechtsdurchsetzung. Ausserhalb dieses Autonomiebereiches ist der widerrechtlich bestreikte Arbeitgeber regelmässig auf gerichtsschutz- bedürftigte Abwehrmöglichkeiten reduziert, denn es gilt der Grundsatz vom Vorrang des Rechtsweges. Einstweiliger Rechtsschutz steht zur Verfügung. Der Einsatz kollektiver Abwehrmittel wie Aussperrung und Lohnverweigerung nach Betriebsrisikogrundsätzen muss in dem Masse selbstschutzweise einsetzbar sein, in dem ein Schutzdefizit erkannt wird. Notwehr- und Notstandsbestimmungen rechtfertigen unter gewissen Voraussetzungen diese kollektive Arbeitgeberreaktion, die nicht nur auf aktuell streikende Arbeitnehmer zu begrenzen ist.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Keine Aussperrung zur Durchsetzung der Arbeitskampfordnung - Gerichtsschutz und "orthodoxe" Reaktionsmöglich- keiten - Selbstschutzweiser Einsatz kollektivrechtlicher Abwehrmittel.
(Review)
"Im Rahmen dieser Rezension konnte nur ein Teil der vom Autor umfassend behandelten Probleme des Kampfmittelarsenals des Arbeitgebers gegen widerrechtliche Streiks angesprochen werden. Zu diesem Problemkreis hat der Autor einen gründlichen und beachtlichen Diskussionsbeitrag geleistet." (Thorsten Beck, Arbeit und Recht)



