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Full Description
1886 wurde die seit 1879 geltende Zivilprozessordnung des Deutschen Reiches zum ersten Male geandert. Damit wurde eine lange Reihe von Gesetzesanderungen eingeleitet, mit denen das Zivilverfahrensrecht den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden sollte. Diese Gesetzgebungstatigkeit ware ohne die entsprechende Mitwirkung des Parlamentes nicht moglich gewesen. Die Arbeit schildert die Einflusse, unter denen sich diese Gesetzgebungstatigkeit im Deutschen Reich vollzog."



