Telekommunikationsrecht kompakt - Band 2 : Kundenschutz und das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (Kommunikation & Recht) (1. Auflage 2023. 2023. XVI, 187 S. 21 cm)

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Telekommunikationsrecht kompakt - Band 2 : Kundenschutz und das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (Kommunikation & Recht) (1. Auflage 2023. 2023. XVI, 187 S. 21 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783800518487

Description


(Text)
Während der erste Band "Telekommunikationsrecht kompakt" das klassische Regulierungsrecht der Telekommunikation abdeckt, befasst sich dieser zweite Band mit den Aspekten des Telekommunikationsrechts, die letzten Endes für jeden Nutzer und jede Nutzerin relevant werden können. Das gilt insbesondere für den Kundenschutz, der mittlerweile zu einem eigenständigen und umfangreichen Teilgebiet des Telekommunikationsrechts geworden ist. Es gilt aber auch für das 2021 neu geschaffene Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, das erstmals einen ausdrücklichen Anspruch auf einen schnellen Internetanschluss gibt.Das Werk richtet sich an alle mit dem Telekommunikationsrecht befassten Rechtsanwältinnen und an alle, die als Fachanwältinnen für Informationstechnologierecht (IT-Recht) eine praktische Arbeitshilfe suchen. Praktikerinnen in Telekommunikationsunternehmen, Verbraucherschutzorganisationen, Behörden und Gerichten finden zu den beiden Themenkomplexen hier ebenfalls einen komprimierten, aber fundierten Überblick. Dabei wird die große TKG-Novelle von 2021 genauso berücksichtigt wie die zur bisherigen Rechtslage ergangene Rechtsprechung.
(Author portrait)
Andreas Neumann war von 1999 bis 2006 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, zuletzt als Leiter der Forschungsgruppe Telekommunikationsrecht; danach assoziierter Wissenschaftler (Senior Fellow) am ZEI. Seit 2004 ist er Schriftleiter der Zeitschrift "Netzwirtschaften & Recht" und seit 2005 Geschäftsführer des privaten Instituts für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie (IRNIK). Seit 2020 ist er zudem Lehrbeauftragter an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

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