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Description
(Text)
Die Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) stellt den weltweit ersten Versuch dar, den Einsatz künstlicher Intelligenz umfassend zu regulieren. Der Begriff der künstlichen Intelligenz wird für eine Vielzahl von Anwendungen und Funktionen zur automatisierten Datenverarbeitung und -umwandlung, Entscheidungsfindung und Machine Learning verwendet. Die KI-VO verfolgt das Ziel, einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI-Systemen zu schaffen, der Innovation fördert und gleichzeitig Risiken minimiert. So soll letztlich ein sicheres, ethisch verantwortliches und transparentes Umfeld für KI-Technologiengewährleistet werden.Die KI-VO soll darüber hinaus Nutzen und Risiken von KI-Technologien in ein ausgewogenes Verhältnis bringen. Sie folgt dabei einem risikobasierten Ansatz, der den Einsatz von KI-Systemen in bestimmten Anwendungsszenarien verbietet oder von technisch-organisatorischen sowie regulatorischen Voraussetzungen abhängig macht. Zugleich kommt der KI-VO im gesamten Bereich der Marktregulierung zentrale Bedeutung zu, da diverse weitere Vorschriften auf sie Bezug nehmen und die KI-VO selbst diverse weitere Rechtsakte beeinflusst.Sämtliche Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Experten in dem Bereich der künstlichen Intelligenz. In diesem Kommentar beleuchten sie praxisnah die neuen, von der EU eingeführten, gesetzlichen Anforderungen an die Entwicklung, das Inverkehrbringen und den Einsatz von KI-Systemen.
(Author portrait)
Prof. Dr. David Bomhard ist Physiker und als Rechtsanwalt bei Aitava in München tätig. Des Weiteren ist er Honorarprofessor für das Recht der Künstlichen Intelligenz sowie IT-, Software- und Datenrecht an der Universität Passau.Fritz-Ulli Pieper, LL.M., ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Salary Partner bei Taylor Wessing PartGmbB in Düsseldorf tätig.Prof. Dr. Susanne Wende, LL.M. (Dublin), ist Professorin für Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht, HM Business School, Hochschule München.