Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Kompaktkommentar für die kommunale Praxis : Handkommentar für kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung (2. Aufl. 2020 498 S.  21 cm)

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Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Kompaktkommentar für die kommunale Praxis : Handkommentar für kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung (2. Aufl. 2020 498 S. 21 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783792202630

Description


(Short description)
Der Kompaktkommentar ist eine Hilfe für die tägliche Arbeit kommunaler Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie sachkundiger Bürgerinnen und Bürger. Ebenso unterstützt er die in den Kommunalverwaltungen mit kommunalverfassungsrechtlichen Fragen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
(Text)
Die vollständig überarbeitete 2. Auflage des Kompaktkommentars berücksichtigt die umfangreichen Änderungen der GO NRW und die seit Erscheinen der 1. Auflage im Jahr 2018 veröffentlichte Literatur sowie neue Rechtsprechung. Unter anderem werden die Änderungen durch das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz sowie die als Reaktion auf die Corona-Pandemie erfolgte Gesetzgebung in die Kommentierung eingearbeitet.Auch die 2. Auflage des Kompaktkommentars erläutert die Gesetzesvorschriften praxisnah und in leicht verständlicher Form. Mithilfe von Beispielen wird die Auslegung der GO NRW anschaulich vermittelt. Der Kommentar richtet sich dabei insbesondere an kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie sachkundige Bürgerinnen und Bürger. Außerdem unterstützt er die in den Kommunalverwaltungen mit kommunalverfassungsrechtlichen Fragen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit.
(Author portrait)
Ernst-Dieter Bösche verfügt aufgrund seiner jeweils zehnjährigen Tätigkeit als Stadtdirektor und hauptamtlicher Bürgermeister einer mittelgroßen Stadt in Nordrhein-Westfalen über umfangreiche praktische Erfahrungen im kommunalen Bereich.Nach der Pensionierung nahm er seine Lehrtätigkeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes NRW und am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in den Fächern Kommunalrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht wieder auf. Vor seinem Wechsel in die Praxis war er an diesen Einrichtungen als hauptamtlicher Dozent tätig.

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