Die Behandlung Schwerbehinderter im kirchlichen Arbeitsrecht der katholischen Kirche : Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht - Band 3 (Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht 3) (2014. 352 S. 210 mm)

個数:
  • ポイントキャンペーン

Die Behandlung Schwerbehinderter im kirchlichen Arbeitsrecht der katholischen Kirche : Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht - Band 3 (Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht 3) (2014. 352 S. 210 mm)

  • ウェブストア価格 ¥12,415(本体¥11,287)
  • LAMBERTUS-VERLAG(2014発売)
  • 外貨定価 EUR 49.90
  • 【ウェブストア限定】サマー!ポイント5倍キャンペーン 対象商品(~7/21)※店舗受取は対象外
  • ポイント 560pt
  • オンデマンド(OD/POD)版です。キャンセルは承れません。
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783784124919

Description


(Short description)
Das SGB IX gilt als Arbeitsschutzrecht grundsätzlich für alle Arbeitsverhältnisse, die dem deutschen Recht unterworfen sind. Allerdings ist auch im Arbeitsrecht zu berücksichtigen, dass den Kirchen in Art. 137 Abs. 3 WRV i.V.m. Art. 140 GG das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht garantiert wird und kirchliche Arbeitgeber deshalb möglicherweise an bestimmte Regelungen des Arbeitsrechts nicht gebunden sind. Die Arbeit untersucht in diesem Kontext, inwieweit der staatliche Gesetzgeber durch das SGB IX als Arbeitsschutzrecht den Kirchen mitbestimmungsrechtliche Vorgaben machen kann bzw. inwieweit die Kirchen solche mitbestimmungsrechtlichen Regelungen selbst getroffen haben. Hierzu wird zunächst das Verhältnis des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts zum öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzrecht grundsätzlich und anschließend zum SGB IX im Besonderen analysiert. Im zweiten Teil der Arbeit wird auf die Behandlung Schwerbehinderter im kirchlichen Arbeitsrecht eingegangen und auf die Frage der konkreten Anwendbarkeit mitbestimmungsrechtlicher Regelungen des SGB IX im kirchlichen Bereich. Wesentliche Beteiligungsrechte der kollektiven Interessenvertretungen im SGB IX werden abschließend einzeln untersucht.Der Band wird herausgegeben von Prof. Dr. Jacob Joussen und Prof. Dr. Gregor Thüsing.
(Text)
Das SGB IX gilt als Arbeitsschutzrecht grundsätzlich für alle Arbeitsverhältnisse, die dem deutschen Recht unterworfen sind. Allerdings ist auch im Arbeitsrecht zu berücksichtigen, dass den Kirchen in Art. 137 Abs. 3 WRV i.V.m. Art. 140 GG das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht garantiert wird und kirchliche Arbeitgeber deshalb möglicherweise an bestimmte Regelungen des Arbeitsrechts nicht gebunden sind. Die Arbeit untersucht in diesem Kontext, inwieweit der staatliche Gesetzgeber durch das SGB IX als Arbeitsschutzrecht den Kirchen mitbestimmungsrechtliche Vorgaben machen kann bzw. inwieweit die Kirchen solche mitbestimmungsrechtlichen Regelungen selbst getroffen haben. Hierzu wird zunächst das Verhältnis des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts zum öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzrecht grundsätzlich und anschließend zum SGB IX im Besonderen analysiert. Im zweiten Teil der Arbeit wird auf die Behandlung Schwerbehinderter im kirchlichen Arbeitsrecht eingegangen und auf die Frage der konkreten Anwendbarkeit mitbestimmungsrechtlicher Regelungen des SGB IX im kirchlichen Bereich. Wesentliche Beteiligungsrechte der kollektiven Interessenvertretungen im SGB IX werden abschließend einzeln untersucht.Der Band wird herausgegeben von Prof. Dr. Jacob Joussen und Prof. Dr. Gregor Thüsing.
(Author portrait)
Kathrin Loewe, LL.M. oec. (geb. Müller) geboren in München im Dezember 1980, studierte in München Rechtswissenschaften und erlangte 2007 den akademischen Grad Master of Law (LL.M. oec.) in Köln. Ihre Wahlstation des Referendariats leistete sie 2008 in einer Kanzlei in San Francisco, Kalifornien, ab. Während der Promotionszeit arbeitete sie bereits Teilzeit als Rechtsanwältin in München.Die Herausgeber:Prof. Dr. Jacob Joussen, geb. 1971 in Duisburg, wurde zum Sommersemester 2006/2007 zum Universitätsprofessor und Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena ernannt. Seit Sommersemester 2010 Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Ruhr-Universität Bochum.Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard), geb. 1971 in Köln, ist seit Wintersemester 2004/2005 Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn.

最近チェックした商品