Description
Die Arbeit untersucht grundlegend die Anknüpfungseinheit des Gemeinnützigkeitsrechts im Kontext der öffentlichen Hand. Sie legt dar, dass die juristische Person des öffentlichen Rechts - nicht der Betrieb gewerblicher Art - den primären Bezugspunkt bildet. Über eine rein rechtsdogmatische Betrachtung hinaus liefert die Untersuchung eine rechtstechnische Herleitung. Durch eine ganzheitliche Analyse, die historische, begriffliche und materiell-rechtliche Aspekte mit der Staatsaufgabenlehre verknüpft, schafft die Arbeit ein präzises Fundament für die Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts auf die öffentliche Hand. Aspekte der Besteuerung der öffentlichen Hand, des Gemeinnützigkeitsrechts und des allgemeinen Steuerrechts werden zusammen geführt.



