Description
Die fortdauernde Gewährleistung von IT-Sicherheit mittels Aktualisierungen und der Kaufvertrag als ursprünglich punktueller Leistungsaustausch standen lange Zeit in einem Spannungsverhältnis zueinander. Zum 1.1.2022 wurde sodann die Aktualisierungspflicht nach 475b Abs. 4 Nr. 2 BGB in das Kaufvertragsrecht eingeführt, welche jenes Spannungsverhältnis entschärfen soll. Die Arbeit macht es sich zur Aufgabe, diese Aktualisierungspflicht ausführlich zu untersuchen. Dabei werden zum einen Erkenntnisse zur Funktions- und Wirkungsweise der Aktualisierungspflicht aus "praktischer" Sicht gewonnen und zum anderen wird die Frage beantwortet, wie sich die Aktualisierungspflicht "dogmatisch" in das Gesamtsystem des Kaufvertragsrechts einfügt.



