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Description
Die Formulierung "Usus fructus est ius alienis rebus utendi fruendi salva rerum substantia", die den römischen Nießbrauch definiert, wirkt auf den ersten Blick klar und prägnant. Ein Blick in die Quellen zeigt jedoch ein deutlich weniger eindeutiges Bild, da sich zahlreiche abweichende Auffassungen finden.Der Autor unternimmt daher aus begriffsgeschichtlicher Perspektive den Versuch, die unterschiedlichen Konzeptionen des ususfructus in der vorklassischen und klassischen Jurisprudenz zu analysieren und die hiervon berührten rechtsdogmatischen Fragestellungen zu untersuchen. Unter Berücksichtigung möglicher Einflüsse der hellenistischen Philosophie wird dabei eine kohärente und plausible Deutung angestrebt.



