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(Text)
In der Rechtsphilosophie wird intensiv diskutiert, ob Tiere Träger von (Grund-)Rechten sind. Für die Lösung praktischer Fragen ist aber oft entscheidender, welches Gewicht ihren Rechtsgütern in der Abwägung mit menschlichen Rechtsgütern zukommt. Der Autor vertritt die These, dass dieses Gewicht nur anhand der rechtsphilosophischen Begründung des Rechts bestimmt werden kann. Zu diesem Zweck entwirft er eine kontraktualistische Legitimationstheorie in Anlehnung an Hobbes' Staatsbegründung und beleuchtet den Stellenwert, den eine solche Theorie Tieren und anderen vernunftunfähigen Wesen einräumt. Er zeigt, dass selbst dieser anthropozentrische Ansatz tierlichen Rechtsgütern ein weit größeres Gewicht zuspricht als die bisherige Rechtspraxis.