Description
Die Gewerbesteuer wurde historisch als Realsteuer konzipiert und wird nach wie vor regelmäßig als Realsteuer bezeichnet. Sie besteuert den Gewerbebetrieb als solchen und soll die persönlichen Verhältnisse des Gewerbetreibenden unberücksichtigt lassen. Im Grundgesetz ist der Begriff "Realsteuer" 1997 anlässlich einer Gewerbesteuerreform gegen die Formulierung "Grundsteuer und Gewerbesteuer" getauscht worden. Untersucht wird, ob sich aus dem nunmehr verfassungsrechtlichen Begriff "Gewerbesteuer" das Realsteuerprinzip ableiten lässt. Zugleich wird ausführlich dargestellt, welches Betriebsverständnis dem Gewerbetrieb im Gewerbesteuerrecht zugrunde liegt und was den den Gewerbebetrieb ausmacht.



