Der Rechtsschutz des Logos im Immaterialgüterrecht (f. d. Schweiz) (Schriften zum Medienrecht und Immaterialgüterrecht Bd.93) (2011. LII, 172 S. 23 cm)

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Der Rechtsschutz des Logos im Immaterialgüterrecht (f. d. Schweiz) (Schriften zum Medienrecht und Immaterialgüterrecht Bd.93) (2011. LII, 172 S. 23 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783727218927

Description


(Text)
Jedermann scheint zu wissen, was ein Logo ist, und kann sich darunter etwas vorstellen. Nur, was ist ein Logo tatsächlich? Woher stammt dieser Begriff? Weshalb werden Logos überhaupt verwendet und wie kann man sie rechtlich schützen? Mit diesen und weiteren Grundsatzfragen setzt sich die vorliegende Arbeit auseinander.
Die in verschiedenen Erscheinungsformen und Ausgestaltungen verwendeten Logos stellen ein gesellschaftlich weitverbreitetes Phänomen dar. Ebenso breit ist auch ihr Rechtsschutz angelegt. Untersuchungsgegenstand des ersten Teils der Arbeit bilden die Charakteristika von Logos. Ausgehend von einer begrifflichen Definition über den Anwendungsbereich und die verschiedenen Funktions- und Wirkungsweisen bis hin zum Kreationsprozess soll ein kurzer Einblick in die Lebenswelt eines Logos gegeben werden. Im zweiten Teil wird aufgezeigt, durch welche Immaterialgüterrechtserlasse das Logo als vom Gesetzgeber nicht definierter Rechtsbegriff Schutz erfährt. Das Logo wird hierzu als Rechtsobjekt des Urheber-, Design- und Markenrechts untersucht. Es wird aufgezeigt welche besondere Bedeutung dem Prinzip eines kumulativen Rechtsschutzes im Immaterialgüterrecht gerade im Zusammenhang mit Logos zukommt. Um das Rechtsschutzkonzept für ein Logo zu optimieren, ist es daher unerlässlich, eine gleichzeitige Auseinandersetzung mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen des Urheber-, Design und Markenrechts vorzunehmen.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die einzigartige Bedeutung von Logos sowie Eigenarten und Funktionsweisen herauszuarbeiten und aufzuzeigen, unter welchen Voraussetzungen Logos als immaterielle Werte schutzfähig sind. Dabei werden auch die von der EU im Rahmen ihrer Harmonisierungsbemühungen im Bereich des Immaterialgüterrechts zahlreich erlassenen Verordnungen und Richtlinien berücksichtigt.

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