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Vier exzellente Salzburger Diplomarbeiten stellen die österreichische Rechtslage zu Fragen dar, die in Deutschland völlig konträr behandelt werden:- Die strafrechtsdogmatische Einordnung der tätigen Reue als Strafaufhebungsgrund (Mag. Bugelnig)- Die bestehende geringe Menge an Tätigkeitsdelikten (Maga. Rauter)- Die Überwachung von Gesprächen des Mandanten mit dem Strafverteidiger (Mag. Roitner)- Die Existenz von "Vernehmungsverboten" (Maga. Taferner)- Auf dieser Grundlage werden rechtsvergleichend strafrechtsfreie Räume des materiellen Rechts und solche des Strafverfahrensrechts aufgezeigt.