Description
(Short description)
Knapp ein Jahr nach Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft wird das FlexKapGG durch ein renommiertes Autor:innenteam umfassend und tiefgehend kommentiert, wobei erste Praxiserfahrungen aus dem ersten Jahr des Bestehens der FlexKap eingearbeitet sind.
(Text)
Der Großkommentar zum FlexKapGG
Knapp ein Jahr nach Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft wird das FlexKapGG durch ein renommiertes Autor:innenteam umfassend und tiefgehend kommentiert, wobei erste Praxiserfahrungen aus dem ersten Jahr des Bestehens der FlexKap eingearbeitet sind.
Die breite Fächerung der Autor:innen garantiert eine ganzheitliche Betrachtung aus unterschiedlichen Blickwinkeln, was eine durchgehende Durchdringung der Materie und ein tiefgreifendes Verständnis für Praktiker:innen ermöglicht.
Fundiert, tiefgehend und mit Stand 2025 darf der FlexKapGG in keiner gesellschaftsrechtlichen Bibliothek fehlen.
(Author portrait)
RA Johannes Feilmair ist Partner bei E+H Rechtsanwalte GmbH und in den Bereichen Corporate/M&A und Real Estate tätig. Er verfügt über umfassende Erfahrung in der Begleitung von in- und ausländischen Mandanten bei komplexen M&A- und Immobilientransaktionen, bei grosvolumigen Projekten im Bereich der digitalen Infrastruktur und bei Joint Ventures iZmVenture-Capital- und Private-Equity-Investitionen. Zudem ist er als Autor und gefragter Vortragender in seinen Fachbereichen aktiv.Mag. Claudia Fochtmann-Tischler ist Rechtsanwältin und Partnerin der Baker McKenzie Rechtsanwälte LLP & Co KG im Bereich M&A, Gesellschaftsrecht und Joint Ventures. Sie berät laufend nationale und internationale Mandanten bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und Transaktionen sowie Startups bei der Gründung von Unternehmen und publiziert zu gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Themen.Dr. Roman Gruber ist Rechtsanwalt in Wien und Partner der ARNOLD Rechtsanwälte GmbH. Er berät und vertritt Mandanten vor allem in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in den Bereichen des Gesellschaftsund Umgründungsrechts.