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Description
(Text)
Das im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kodifizierte Lauterkeitsrecht als Teil des Wettbewerbsrechts zieht die Grenze zwischen lauteren und unzulässigen unlauteren Verhaltensweisen im Streben der Unternehmen ihre Marktposition zu verbessern.
Diese Grenzziehung soll mit dem vorliegenden Praxiskommentar in kurzer und prägnanter Weise für Unternehmer aber auch Juristen, die nicht tagtäglich mit dem Lauterkeitsrecht befasst sind, dargestellt werden.
Für den Rechtsanwender von besonderer Bedeutung sind die zahlreichen Beispiele aus der gerichtlichen Praxis, die die Anwendung der Bestimmungen des UWG auf konkrete Sachverhalte in der wirtschaftlichen Realität anschaulich darstellen.
(Table of content)
Inhaltsverzeichnis
Vorwort V
Abkürzungsverzeichnis IX
Einleitung 1
I. ABSCHNITT
Zivilrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen
1. Handlungen unlauteren Wettbewerbs
Vor
1. Vorbemerkungen 4
1. Unlautere Geschäftspraktiken 11
1a. Aggressive Geschäftspraktiken 52
2. Irreführende Geschäftspraktiken 57
2a. Vergleichende Werbung 80
3. (Irreführung in Zeitungen) 85
4. (Strafrechtliche Bestimmungen für irreführende und aggressive Geschäftspraktiken) 87
5. Einziehung 89
6. (Entwicklung von Herkunftsangaben zu Gattungsbezeichnungen) 90
7. Herabsetzung eines Unternehmens 92
8. Geografische Angaben 105
9. Missbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens 106
9c. Verkauf gegen Vorlage von Einkaufsausweisen, Berechtigungsscheinen und dergleichen 128
10. Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten 130
11. Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen. Missbrauch anvertrauter Vorlagen 133
12. (Missbrauch anvertrauter Vorlagen) 135
13. Zivilrechtliche Ansprüche in den Fällen der
10 bis 12 137
2. Allgemeine Bestimmungen
14. Anspruch auf Unterlassung 138
14a. Auskunftsanspruch 155
15. (Beseitigungsanspruch) 158
16. Umfang der Schadenersatzpflicht 162
17. Haftung mehrerer für einen Schaden verantwortlicher Personen 168
18. Bestimmungen über die Haftung für Handlungen im Betrieb eines Unternehmens ..169
19. (Strafrechtliche Bestimmungen zur Haftung im Unternehmen) 175
20. Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche 176
21. Einstellung unerlaubter Mitteilungen in Druckwerken 179
24. Einstweilige Verfügungen 181
25. Urteilsveröffentlichung 189
26. Ausschließung der Öffentlichkeit der Verhandlung 195
II. ABSCHNITT
Verwaltungsrechtliche Bestimmungen
27. Verbot des Abschlusses von Verträgen nach dem Schneeballsystem und
glücksspielartiger Formen des Vertriebes von Waren 196
28. (Glücksspielartige Formen des Vertriebes von Waren) 199
28a. (Unzulässige Werbung mit Erlagscheinen u.ä.) 201
29. (Weitere Regelungen zu den
27-28a) 205
30. Verbot des Hinweises auf eine Konkursmasse beim Verkauf von Waren 206
31. Anmaßung von Auszeichnungen und Vorrechten 208
32. Vorschriften über Kennzeichnungen 210
33. (Strafbestimmungen zu
32) 213
33a-c. Ankündigung von Ausverkäufen aus besonderen Gründen 215
34. Allgemeine Bestimmungen zu den
27 bis 33c 221
35-37. Zurückbehaltung von Waren durch die Zollämter 224
III. ABSCHNITT
Gemeinsame und Schlussbestimmungen
38. Anwendbarkeit des Gesetzes auf land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Leistungen 226
39. Bildliche Darstellungen und sonstige Veranstaltungen 226
40. Schutz von Ausländern 227
41. Vergeltungsrecht 227
42. Übergangsbestimmungen 227
43. (Vollziehung) 228
44. Inkrafttreten 228
45. Bezugnahme auf Gemeinschaftsrecht 229
Anhang - Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als unlauter gelten 230
Gesamte Rechtsvorschrift "Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" 246
Richtlinientext 266
Stichwortverzeichnis 289
(Author portrait)
Dr. Rainer Maria Kraft ist Rechtsanwalt in Wien und Partner der Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH, Autor von Publikationen und Vortragender auf verschiedenen Gebieten des Wirtschaftrechts, etwa des Österreich - Beitrages im Heidelberger Kommentar zum Markenrecht (2009).
MMag. Boris Steinmair ist Rechtsanwalt in Wien und Partner der Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH, Autor von Publikationen und Vortragender ua in den Bereichen IP und Lauterkeitsrecht, etwa des Österreich - Beitrages im Heidelberger Kommentar zum Wettbewerbsrecht (2005).