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Full Description
Die Corona-Pandemie führte in Deutschland zu massiven, mittelbaren Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - insbesondere durch verpflichtende Kundenkontaktdatenverarbeitungsregelungen in privaten Einrichtungen durch Corona-Rechtsverordnungen. Diese Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser Maßnahmen und analysiert kritisch, ob die seinerzeit geltende Rechtsgrundlage (§ 32 S. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 IfSG) dem Vorbehalt des Gesetzes gerecht wird sowie ob sie hinreichend bestimmt war, um die schwerwiegenden Grundrechtseingriffe über mehrere Monate zu tragen. Die Dissertation zeigt ein graduelles Muster in der gerichtlichen und literarischen Bewertung auf und kommt zu dem Ergebnis, dass die verfassungskonforme Anwendung der Generalklausel bereits nach einem halben Jahr der Pandemie ihre Grenzen erreichte.
Das Buch trägt zu der grundlegenden verfassungsrechtlichen Aufarbeitung der Pandemierechtsprechung bei und formuliert Anforderungen für künftige Krisensituationen: Notwendig sind schneller verfügbare, bereichsspezifische gesetzliche Grundlagen mit expliziten Datenschutzgarantien, die die Balance zwischen Infektionsschutz und Grundrechten wahren.
Contents
Einleitung Gang der Darstellung.- Bestandsaufnahme zu datenschutzrelevanten Maßnahmen in der Corona-Pandemie.- Vorbehalt des Gesetzes und Bestimmtheitstrias aus Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG.- Gesetzesvorbehalt und Normenklarheitsgrundsatz beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung.- Regelungen der verpflichtenden Kontaktdatenverarbeitung durch private Einrichtungsbetreibende als unangemessener mittelbarer Grundrechtseingriff.- Zusammenfassung.



