Full Description
Obgleich sie keine eigenständige Rechtsform darstellt, sondern auf der klassischen GmbH aufbaut, ist die gGmbH ein Gestaltungsmittel besonderer Art: Sie verbindet die Flexibilität der Kapitalgesellschaft mit der dauerhaften Absicherung der Satzungszwecke und der gemeinnützigen Mittelverwendung, wie sie sonst von der Stiftung bekannt ist.