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Jahrhunderts beschäftigt sich die Wissenschaft mit der Frage der Behandlung der quantitativen Klageermäßigung im Sinne von § 264 Nr. Ausgangspunkt dieser Frage ist der Befund, dass eine quantitative Klageermäßigung - die Reduzierung des Klageantrags in seiner Höhe - sowohl Elemente einer Klageänderung als auch einer Klagerücknahme enthält.



