Description
(Short description)
Zwei Experten erklären Ihnen das Mietrecht für Wohn- und Geschäftsräume konkret und leicht verständlich auch für juristische Laien. Das Buch ist das ideale Nachschlagewerk für Vermieter. Leser bekommen kompetente Antworten auf dem aktuellen Rechtsstand.
(Text)
Das Buch gibt kompetente Antworten auf Ihre Fragen auch zu aktuellen Themen wie Energieeinsparungsverordnung, Mieterhöhung oder Schönheitsreparaturen. Vermieter, Verwalter und Eigentümer profitieren von Kostenchecks zu Themen wie Renovierung, Modernisierung oder Betriebskostenabrechnung.
Inhalte:
Alle wichtigen Stichworte von A wie Abmahnung bis Z wie Zahlungsverzug.
Betriebskosten: Was der Vermieter umlegen darf.
Gestaltung von Mietverträgen: Welche Klauseln zulässig sind.
Modernisierung und Mieterhöhung: Was der Vermieter beachten muss.
Neu: Die Fakten zur Mietrechtsreform und zur Trinkwasserverordnung.
Neu: Die aktuellen BGH-Urteile zum Mietrecht.
Arbeitshilfen online:
Musterbriefe, Verträge und Formulare.
(Extract)
Welche Nachmieter muss der Vermieter akzeptieren?
Hat der Mieter nach den oben genannten Grundsätzen erhebliche Gründe außerhalb seines Einflussbereiches dargelegt, besteht ein Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag, wenn einer der vorgeschlagenen Nachmieter für den Vermieter zumutbar und geeignet ist.
Der Nachmieter muss nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Gewähr dafür bieten, dass der Vermieter nicht schlechter gestellt wird, als es bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung durch den bisherigen Mieter der Fall wäre. Ferner muss der Ersatzmieter bereit sein, die bestehenden Vertragsbedingungen unverändert zu akzeptieren. Ist dies nicht der Fall, liegt es im Belieben des Vermieters, den Ersatzmieter abzulehnen oder eigene Interessenten in die Vertragsverhandlungen einzubringen, wobei dadurch eintretende Verzögerungen des Mieterwechsels zulasten des ausscheidenden Mieters gehen.
Der Vermieter ist grundsätzlich auch berechtigt, mit dem Ersatzmieter neue Vertragsbedingungen auszuhandeln. Er darf jedoch nicht die Aufnahme von Vertragsgesprächen durch unzumutbare Forderungen erschweren.
Entsprechendes gilt, wenn sich der Vermieter vorbehaltlos zu einer vorzeitigen Vertragsaufhebung bereit erklärt hat. Dem Vermieter ist es zwar auch dann nicht verwehrt, marktgerechte Bedingungen mit dem künftigen Mieter auszuhandeln, jedoch müssen sich diese im Vergleich zum Ausgangsmietvertrag in angemessenem Rahmen halten. Der Vermieter oder seine Hausverwaltung darf den Vertragsabschluss mit einem potenziellen Nachmieter nicht durch unangemessene Bedingungen vereiteln. Andernfalls muss sich der Vermieter so behandeln lassen, als wäre das Mietverhältnis einvernehmlich zum Zeitpunkt der möglichen Anmietung durch den Nachmieter beendet worden.
(Author portrait)
Rudolf Stürzer arbeitet als Rechtsanwalt und Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins München.