Description
(Text)
Die Arbeit weist nach, dass es sich bei der Patienteneinwilligung entgegen der im letzten Jahrhundert ergebnisorientiert entwickelten Dogmatik der h. M. um ein Rechtsgeschäft handelt. Die mit dem Patientenrechtegesetz eingefügten
630d, 630e BGB erweisen sich somit als eine bereichsspezifische Ausgestaltung der Privatautonomie. Ihr Erlass lag nicht im rechtspolitischen Belieben des Gesetzgebers, sondern war rechtlich zwingend, um die von
104 ff. BGB abweichende Spruchpraxis der Gerichte beizubehalten.