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Der Drei-Stufen-Test in
11f RStV ist seit seiner Einführung mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Jahr 2009 Gegenstand rechtswissenschaftlicher Diskussionen. Wegen des Angebots der "Tagesschau-App" hat das Drei-Stufen-Testverfahren mittlerweile auch Zivilgerichte beschäftigt. Bislang sind die Rechtsschutzmöglichkeiten Drittbetroffener (insbesondere der privaten Anbieter von Telemedien) gegen Telemedienangebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten noch nicht geklärt. Diese Arbeit will versuchen, Möglichkeiten und Grenzen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes Drittbetroffener im Zusammenhang mit dem Drei-Stufen-Test aufzuzeigen, wobei vergleichend auch auf zivilgerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten Drittbetroffener eingegangen wird.