Description
(Text)
Im vom Gegensatz zwischen Straflosigkeit der Suizidteilnahme und Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen beherrschten deutschen Strafrecht erweist sich der dringend angezeigte Schutz von Suizidenten als defizitär und allenfalls unter Inkaufnahme von Wertungswidersprüchen oder aber zu harten Sanktionen möglich. Vor dem Hintergrund einer medizinischen Beleuchtung des Phänomens Suizid und nach eingehender kritischer Auseinandersetzung mit der abweichenden Rechtslage in Spanien präsentiert Feldmann unter Bruch mit einer vermeintlichen Tradition einen grundsätzlich neu ansetzenden Lösungsvorschlag.