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In Konzernstrukturen stellen sich komplexe Fragen zur Haftung und Enthaftung von Geschäftsleitern, insbesondere bei faktisch abhängigen Gesellschaften. Die Autorin untersucht, inwieweit eine GmbH über Ansprüche gegenüber ihren Geschäftsleitern disponieren kann, etwa durch Verzicht, Vergleich, Weisung oder Billigung durch die Gesellschafter.
In Konzernstrukturen stellen sich komplexe Fragen zur Haftung und Enthaftung von Geschäftsleitern. Besonders bei faktisch abhängigen Gesellschaften ergeben sich spezielle Herausforderungen im Hinblick auf die Disponibilität von Haftungsansprüchen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der bislang wenig erforschten Haftung des Konzerngeschäftsleiters gegenüber der abhängigen Gesellschaft. Die besondere Problematik ergibt sich hier aus dem fehlenden Organverhältnis und den damit verbundenen dogmatischen Herausforderungen bei der Begründung und Disposition von Haftungsansprüchen.
Die Autorin widmet sich zudem der Frage, inwieweit eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) über Ansprüche gegenüber ihren Geschäftsleitern disponieren kann, etwa durch Verzicht, Vergleich, Weisung oder nachträgliche Billigung durch die Gesellschafter.
Es wird ein Gesamtkonzept entwickelt, das die Interessen der Gesellschaft, ihrer Gläubiger sowie der Geschäftsleiter im Rahmen der Haftungsdisposition im faktisch beherrschten GmbH-Konzern berücksichtigt.
Babette Milz studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Im Anschluss an ihr Studium war sie bis 2022 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl der Universität tätig. Nach Abschluss ihres Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts München ist sie seit 2025 als Rechtsanwältin in München tätig.


