Description
(Short description)
Die Arbeit befasst sich mit der Frage des Grundrechtsschutzes zugunsten von Nutzern sozialer Netzwerke. Ihre Meinungsfreiheit wird durch die Löschpflichten der Netzwerkanbieter u.a. auf Grundlage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gefährdet. Die Autorin zeigt hierfür neue Schutzmöglichkeiten auf.
(Text)
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erfuhr schon vor seinem Inkrafttreten im Jahr 2017 erhebliche Kritik, insbesondere im Hinblick auf den Grundrechtsschutz der Nutzer von sozialen Netzwerken. Die Autorin untersucht vor diesem Hintergrund, inwiefern die Netzwerkanbieter zum Schutz der Grundrechte ihrer Nutzer verpflichtet sind und wie effektiv die Nutzer auf der Grundlage von Verfassungsrecht, durch einfachgesetzliche Normen sowie vertragliche Regelungen bei der Nutzung von sozialen Netzwerken in ihren Grundrechten geschützt werden. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Schutz aufgrund der geltenden Rechtslage nur mangelhaft besteht. Im Anschluss macht sie Vorschläge zur Verbesserung des Grundrechtsschutzes, die sowohl das NetzDG selbst betreffen als auch eine Ausweitung der Grundrechtsbindung der Netzwerkanbieter anregen.
(Table of content)
1 Einleitung und Fragestellung - 2 Grundrechte im Anwendungsbereich des NetzDG - 3 Grundrechtsschutz durch Private: Verfassungsrecht - 4 Grundrechtsschutz durch Private: Einfaches Recht - 5 Grundrechtsschutz durch Private: Vertragliche Regelungen - 6 Verbesserung des Grundrechtsschutzes durch Netzwerkanbieter - 7 Ausblick - 8 Zusammenfassung der Thesen - Literatur
(Author portrait)
Johanna Vollkommer studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. Sie absolvierte die Zweite Juristische Staatsprüfung am Landgericht Tübingen vor Abschluss der Promotion an der Eberhard-Karls-Universität.



