Description
(Short description)
Es wird betrachtet, inwieweit die grundgesetzlich garantierte Privatautonomie in der Form der Vertragsfreiheit bei der inhaltlichen Ausgestaltung einer Beschränkung der Aufrechnung durch gesetzliche Verbote eingeschränkt ist. Für den Individualvertrag und für den Formularvertrag werden die Grenzen allgemein und bei konkreten Fallgruppen untersucht.
(Text)
Die Beschränkung der Möglichkeit, die eigene Forderung durch eine Aufrechnung nach 387 ff. BGB durchzusetzen und die fremde Forderung zu tilgen, bedeutet einen Eingriff in die Gestaltungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten der Rechte für die Beteiligten. Der Autor befasst sich mit der Frage, inwieweit die grundgesetzlich garantierte Privatautonomie in der Form der Vertragsfreiheit bei der inhaltlichen Ausgestaltung einer Aufrechnungsbeschränkung durch gesetzliche Verbote wie 134, 138, 242, 556b und 307 ff. BGB eingeschränkt ist. Unter Beachtung der europarechtlichen Vorgaben untersucht er die Grenzbereiche für den Individualvertrag und Formularvertrag und entwickelt für konkrete Fallgruppen rechtskonforme Gestaltungsmöglichkeiten.
(Table of content)
1. Einleitung - 2. Rechtliche Einordnung der Aufrechnung und der in ihrer
Wirkung vergleichbaren Rechtsinstitute - 3. Vor- und Nachteile der Aufrechnung - 4. Beschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit - 5. Grenzen rechtsgeschäftlicher - Aufrechnungsbeschränkungen - 6. Fallgruppen - 7. Zusammenfassung und Ausblick - Literaturverzeichnis
(Author portrait)
Marius Ludger Meschede studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Anschließend promovierte er während und nach dem Abschluss seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen.