Description
(Short description)
Die Spielerleihe ist eine echte Alternative zum endgültigen Transfer. Die verbandsrechtlichen Vorschriften, welche die Spielerüberlassung reglementieren, und die von der FIFA geplanten Beschränkungen von Leihgeschäften sind mit höherrangigem Recht vereinbar. Die Leihgeschäfte stehen nur teilweise im Einklang mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
(Text)
Spielerleihgeschäfte sind mittlerweile im Profisport zu einer echten Alternative zum endgültigen Transfer gereift. Der Autor geht auf die sich bei der Spielerleihe stellenden Rechtsfragen tiefgehend ein. Schwerpunktmäßig werden zum einen die verbandsrechtlichen Vorschriften, welche die Spielerüberlassung reglementieren, auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Dies gilt auch für die von der FIFA geplanten Beschränkungen von Leihgeschäften. Zum anderen beschäftigt sich der Autor intensiv mit der Thematik, ob die gegenwärtige Praxis der Spielerleihe mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vereinbar ist, welcher gerade auch vor dem Hintergrund der jüngsten AÜG-Reform äußerste Brisanz zukommt. Schließlich werden noch entsprechende Alternativmöglichkeiten vorgestellt.
(Table of content)
Bedeutung und Gründe der Spielerleihe - Rechtliche Qualifizierung der Spielerleihe - Darstellung der Rechtsbeziehungen - Internationale Leihgeschäfte - Vereinbarkeit des jeweiligen Verbandsrechts mit höherrangigem Recht - Vereinbarkeit mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) - Alternativmöglichkeiten
(Author portrait)
Sören in der Stroth studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Wien. Nach dem Zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg absolvierte er berufsbegleitend zu seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt den Master of Laws (LL.M.) Sportrecht an der Universität Gießen und der Deutschen Sporthochschule Köln. Zur gleichen Zeit begann er an der Universität Gießen auch seine Promotion. Als ehemaliger Justiziar der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) ist er nunmehr als Rechtsanwalt für eine renommierte Sportrechtskanzlei in Karlsruhe tätig.