Description
(Short description)
Urheberrechtsschranken sind nach der Rspr. grds. eng auszulegen und nicht analogiefähig. Die Autorin geht der Frage nach ob die an den technischen Fortschritt angepasste Weiterentwicklung der Urheberrechtsschranken einzeln, als Schrankengeneralklausel, mittels des Dreistufentests oder durch Vollharmonisierung angestrebt werden soll.
(Text)
Urheberrechtsschranken sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich eng auszulegen und nicht analogiefähig. Technische Neuerungen ermöglichen allerdings bisher unbekannte Nutzungsarten geschützter Werke durch Digitalisierung. Das erfordert nach Ansicht der Autorin eine ständige Weiterentwicklung der urheberrechtlichen Schranken. Sie geht der Frage nach, ob Schranken einzeln weiterentwickelt werden sollen oder mittels des Dreistufentests eine Methode genutzt werden soll, die Schranken nach Sinn und Zweck durch die Rechtsprechung weniger eng auszulegen. Die Autorin erörtert, ob eine Schrankengeneralklausel als Auffangtatbestand durch Änderung des europäischen Rechts geschaffen werden soll oder gar eine Vollharmonisierung der recht weit divergierenden Schrankendogmatik. Sie analysiert die daraus daraus erwachsende Problematik und bietet denkbare Lösungsansätze an.
(Table of content)
Krise der Urheberrechtsschranken - Dogmatische Grundlagen des Urheberrechts -Schrankendogmatik Deutschland / USA - Fair Use - Dreistufentest -Schrankengeneralklausel - Harmonisierung des Urheberrechts - Google Book Search - Copyright Law - Verwertungsrechte - E-Books - Digitalisierung - Digital Rights Management - Erschöpfungsgrundsatz
(Author portrait)
Pia C. Greve studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Dort arbeitete sie u.a. von 2011 bis 2017 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz und absolvierte anschließend das Referendariat im Bezirk des OLG Düsseldorf.



