Bild-Ton-Technologie als Intermediär im Strafverfahren (Europäische Hochschulschriften Recht 6140) (2020. 298 S. 210 mm)

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Bild-Ton-Technologie als Intermediär im Strafverfahren (Europäische Hochschulschriften Recht 6140) (2020. 298 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 298 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631805404

Description


(Short description)

Untersuchungsgegenstand ist, inwieweit die Bild-Ton-Vorschriften der 58a, 255a StPO de lege lata zugunsten traumatisierter, erwachsener Opferzeugen reformbedürftig und verhältnismäßig reformfähig sind. Nach Diskussion von Reformbegründungen und Abwägung mit Strafverfahrensregeln, wird eine Neufassung der 58a, 255a StPO vorgeschlagen.

(Text)

Untersuchungsgegenstand des Buches ist die Frage, ob und inwieweit die Bild-Ton-Vorschriften der 58a, 255a StPO de lege lata zugunsten (schwer) traumatisierter, erwachsener Opferzeugen reformbedürftig und verhältnismäßig reformfähig sind. Zahlreiche Fälle veranschaulichen die praktische Dimension dieser Fragestellung, wenn Zeugen, die Opfer von (vermeintlichen) Straftaten geworden sein sollen, sich von Beginn der Ermittlungen an konsequent als Zeugen bereithalten müssen. Nach Herleitung und Diskussion von Reformbegründungen und Abwägung mit den betroffenen Strafverfahrensregeln, wird abschließend eine abgeleitete Neufassung de lege ferenda zu den beiden Vorschriften vorgeschlagen.

(Table of content)

Reformbedürftigkeit und verhältnismäßige Reformfähigkeit der 58a, 255a StPO de lege lata zugunsten (schwer) traumatisierter, erwachsener Opferzeugen - Psychotraumata - Erinnerungsfähigkeit unterliegt mit zunehmenden Zeitablauf Veränderungen - Belastungen durch Strafverfahren und Unvereinbarkeit nötiger konfrontativer Psychotraumatherapien mit Zeugenpflichten in anhängigen Strafverfahren - Psychotraumatherapiebedingte Erinnerungsveränderungen und Erinnerungsveränderungen psychotraumatabezogener Erlebnisse infolge Zeitablaufs - Neufassung der 58a, 255a StPO de lege ferenda

(Author portrait)

Nikolas Kopf studierte Rechtswissenschaften in Schleswig-Holstein und Hamburg. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Hamburg im Rahmen des Forschungsvorhabens "Recht und Ethik der Erinnerungen" im Projekt "A duty to remember, a right to forget? Behavioral modulations of emotional memory traces". Nikolas Kopf ist Richter in Schleswig-Holstein.

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