Description
Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Die Arbeit untersucht die Auswirkungen des Ehrenamtsprinzips auf die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern. Es wird dargestellt, wie die berufliche Entwicklung von Betriebsratsmitgliedern ausgestaltet sein kann und welche Rechtsfolgen sich aus einer den Regelungen des BetrVG widersprechenden Vergütung ergeben.
Die Frage nach der «richtigen» Vergütung für Mitglieder des Betriebsrats kursiert in steter Regelmäßigkeit durch die Presse. Die vorliegende Arbeit zeigt die vergütungsrechtlichen Folgen des Ehrenamtsprinzips auf. Der Autor stellt dar, wie sich die berufliche Entwicklung von Betriebsratsmitgliedern vollzieht, anhand welcher Kriterien die Auswahl der vergleichbaren Arbeitnehmer erfolgt, an die das Gesetz eine Entgeltentwicklung knüpft und wie der Hypothese einer beruflichen Entwicklung ohne Betriebsratsamt Kontur verliehen werden kann. Dargestellt werden auch die Auswirkungen einer Korrelation von betrieblicher und unternehmerischer Mitbestimmung. Zudem werden die zivilrechtlichen Rechtsfolgen einer nicht gesetzeskonformen Vergütung aufgezeigt und Haftungsrisiken erörtert.
Grundprinzipien der Betriebsratsvergütung - Entgeltentwicklung von Betriebsratsmitgliedern - Konkretisierung von 37 BetrVG durch Benennung von Vergleichspersonen - Gewährung eines Dienstwagens - Betriebsratsmitglieder als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Haftungsrisiken einer nicht rechtskonformen Betriebsratsvergütung
Matthias Denzer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Er arbeitet als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Lehrstuhl von Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard), der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Seit Juni 2019 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Bonn.



