Description
(Short description)
Ausgehend vom System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs in der Frühphase der Bundesrepublik wird verdeutlicht, dass die Ergänzungsabgabe verfassungsrechtlichen Erhebungsvoraussetzungen unterliegt. Anhand dieser Ergebnisse wird gezeigt, dass der Solidaritätszuschlag seit 1999 verfassungswidrig ist.
(Text)
Der verfassungsrechtlich als Ergänzungsabgabe einzuordnende Solidaritätszuschlag ist seit seiner Einführung politisch umstritten und immer wieder Gegenstand finanzgerichtlicher Verfahren. Ausgehend von einer historischen Darstellung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs arbeitet der Autor zunächst verfassungsrechtliche Voraussetzungen zur Erhebung einer Ergänzungsabgabe heraus, die diese Abgabe signifikant von anderen Steuern unterscheiden. Insbesondere darf eine Ergänzungsabgabe nur für einen bestimmten Zeitraum erhoben werden und bedarf eines Zwecks zur sachlichen Rechtfertigung. Anhand dieser Kriterien wird sodann die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags überprüft. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig ist.
(Table of content)
Entwicklung der Finanzverfassung des Grundgesetzes - Erhebungsvoraussetzungen der Ergänzungsabgabe - Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags
(Author portrait)
Christian Frank studierte Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Siegen, wo auch seine Promotion erfolgte. Er ist als Wirtschaftsjurist in einer Düsseldorfer Steuerrechtskanzlei mit den Schwerpunkten Nachfolgeplanung und finanzgerichtliche Verfahren tätig.



