Description
Der Autor unterbreitet einen Vorschlag zur Verschuldenskonstruktion im Rahmen der Erbenhaftung. Außerdem enthält das Werk Korrekturvorschläge, um den Haftungsmaßstab des 1978 Abs. 1 S. 1 BGB für den Erben abzumildern. Dabei wird diese Haftung mit anderen Haftungssystemen im deutschen und schweizerischen Zivilrecht verglichen.
Der zivilrechtsdogmatische Band befasst sich mit der Regelung des 1978 BGB. Diese Vorschrift begründet die Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern über ein rückwirkend fingiertes Verschulden. Der Autor untersucht die daraus folgenden Probleme und unterbreitet dazu Lösungsansätze. Er geht der Frage nach, wie ein rückwirkend fingiertes Verschulden im Rahmen der Erbenhaftung konstruiert werden kann. Außerdem enthält das Werk einen Korrekturvorschlag de lege lata und de lege ferenda, um den Haftungsmaßstab des 1978 Abs. 1 S. 1 BGB in das Gesamtgefüge der Haftungsverfassungen im BGB einrücken zu können. Dabei wird die in 1978 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmte Haftung mit anderen Haftungssystemen im deutschen und schweizerischen Zivilrecht verglichen.
Erbenhaftung - Haftungsmaßstab des 1978 BGB - Verwaltungshaftung des Erben - rückwirkend fingiertes Verschulden - Verschuldenskonstruktion - Einordnung der Haftungsverfassung in 1978 Abs. 1 BGB in das Gesamtgefüge - Korrektur des Haftungsmaßstabs in 1978 Abs. 1 S. 1 BGB - Rechtsvergleich mit der schweizerischen Rechtsordnung - diligentia quam in suis - Haftung für eigenübliche Sorgfalt
Thomas Mark Gramlich schloss das Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ab. Im Anschluss daran promovierte er ebenfalls an der Kieler Universität.



