Description
(Short description)
Stirbt ein Schädiger nach der deliktischen Handlung, noch bevor ein Schaden eingetreten ist, dann besteht im Zeitpunkt des Erbfalls keine Schadensersatzpflicht, die vererbt werden kann. Diese Arbeit untersucht, ob und inwiefern ein Schadenersatzanspruch gegen die Erben entsteht, wenn der Schädiger vor Schadenseintritt verstorben ist.
(Text)
Manchmal stirbt ein Schädiger nach der deliktischen Handlung, noch bevor ein Schaden eingetreten ist. Im Zeitpunkt des Erbfalls ist dann also der Tatbestand eines deliktischen Anspruchs mangels Erfolgs noch nicht erfüllt. Es besteht somit keine Schadensersatzpflicht, die vererbt werden kann. Wenn nun nach dem Tod des deliktisch Handelnden ein Schaden entsteht, ist fraglich, ob dem Geschädigten gegen den Erben Schadensersatzansprüche zustehen.
Diese Arbeit untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Schadenersatzanspruch gegen die Erben entsteht, wenn der Schädiger vor Schadenseintritt verstorben ist.
(Table of content)
Schadensersatz für nach dem Tod des Verursachers eintretende Schäden - Ersatzpflicht des Erben für nach dem Erbfall aus deliktischer Handlung des Erblassers entstehende Schäden - Ansprüche gegen die Erben aus einem nach dem Erbfall entstehenden Schaden
(Author portrait)
Lela Kornelia Donner ist Rechtsanwältin im Immobilienwirtschaftsrecht. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier, der University of Fort Hare (Südafrika) und promovierte an der Eberhard Karls Universität Tübingen.