Description
(Short description)
Der Autor untersucht, ob das in der Bundesrepublik Deutschland geltende statusbezogene Streikverbot für Beamte mit dem nationalen Recht sowie mit den völker- und europarechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Den Kern dieser Untersuchung bildet dabei die Frage, ob das statusbezogene Beamtenstreikverbot gegen Art. 11 EMRK verstößt.
(Text)
Seit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Fällen «Demir und Baykara» sowie «Enerji Yapi-Yol Sen» wird die Rechtmäßigkeit des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Streikverbots für Beamte heftig diskutiert. Diese neu aufgekommene Diskussion nimmt der Autor zum Anlass zu untersuchen, ob das in der Bundesrepublik Deutschland geltende statusbezogene Streikverbot für Beamte mit dem nationalen Recht sowie mit den völker- und europarechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Schwerpunktmäßig wird dabei der Frage nachgegangen, ob das statusbezogene Beamtenstreikverbot gegen Art. 11 EMRK verstößt. Abschließend wird zudem ein Lösungsvorschlag entwickelt, wie die Rechtslage in Deutschland mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang gebracht werden kann.
(Table of content)
Analyse der Vereinbarkeit des Streikverbots für Beamte mit nationalem sowie Völker- und Europarecht (insbesondere unter Berücksichtigung der neuen EGMR-Rechtsprechung in den Fällen «Demir und Baykara» sowie «Enerji Yapi-Yol Sen»)
(Author portrait)
Fabian Ernst studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie an der Fordham Law School in New York City. An der Bucerius Law School wurde er auch promoviert. Sein Referendariat absolvierte er am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.



