Description
(Short description)
Gegenstand dieser Publikation ist die Bewertung der Zulässigkeit atypischer Arbeitskampfmittel der Arbeitnehmerseite, d.h. solcher Arbeitskampfmittel abseits des typischen Streiks. Vor allem das Arbeitskampfmittel «Flashmob» steht dabei im Fokus, welches das Bundesarbeitsgericht in einer umstrittenen Entscheidung in bestimmten Formen gebilligt hat.
(Text)
Da der klassische Streik in bestimmten Branchen nicht mehr die erforderliche Druckwirkung erzeugt, steigt die Bereitschaft der Gewerkschaften, auf neuartige und ungewöhnliche Maßnahmen zurückzugreifen. Der «Flashmob» als Arbeitskampfmittel wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer heftig kritisierten Entscheidung für «nicht generell unzulässig» gehalten. Dieses Arbeitskampfmittel und dessen Bewertung durch das BAG stehen im Fokus dieser Publikation. Der Autor setzt sich hierbei ausführlich und kritisch mit dem Urteil des BAG auseinander und entwickelt einen praxistauglichen Vorschlag, anhand welcher Maßstäbe die Wirksamkeit eines atypischen Arbeitskampfmittels in Zukunft beurteilt werden kann. Anhand des entwickelten Schemas wird dabei auch die Wirksamkeit weiterer atypischer Arbeitskampfmittel bewertet. Zudem hinterfragt der Autor kritisch, inwiefern die im Arbeitskampfrecht herausragenden Prinzipien der «Verhältnismäßigkeit» und der «Parität» in Zukunft nebeneinander bestehen können.
(Table of content)
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Arbeitskampfes - «Flashmob» als atypisches Arbeitskampfmittel - Untersuchung weiterer atypischer Arbeitskampfmittel (Betriebsblockade, -besetzung, Boykott, virtuelle Arbeitskampfmaßnahmen, kollektive Ausübung von Individualrechten, Monetarstreik, Sick-Out, Bossnapping etc.).
(Author portrait)
Philipp Nonnenmühlen studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg, an der er auch promoviert wurde, sowie an der University of Queensland in Brisbane. Sein Referendariat absolvierte er am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.



