Description
Der Autor beleuchtet, inwieweit Leiharbeitnehmer auch im Entleiherbetrieb durch das BetrVG geschützt werden. Er untersucht, ob der persönliche Anwendungsbereich für sie auch im Entleiherbetrieb eröffnet ist, ob sie Betriebszugehörige des Entleiherbetriebes sind und inwieweit der Entleiherbetriebsrat auch für Leiharbeitnehmer zuständig ist.
Arbeitnehmerüberlassung zeichnet sich dadurch aus, dass Leiharbeitnehmer zwar einen (Leih-)Arbeitsvertrag mit dem Verleiher unterhalten, ihre Arbeitsleistung allerdings im Betrieb des Entleihers unter dessen Direktionsrecht erbringen. Diese Aufspaltung der Arbeitgeberbefugnisse zwischen Verleiher und Entleiher wirkt sich auch auf betriebsverfassungsrechtlicher Ebene aus. Der Autor beleuchtet, inwieweit Leiharbeitnehmer auch im Entleiherbetrieb durch das BetrVG geschützt werden. Dabei untersucht er sowohl die generelle Anwendbarkeit des BetrVG auf Leiharbeitnehmer und deren Betriebszugehörigkeit im Entleiherbetrieb als auch die konkrete Reichweite der Zuständigkeit des Entleiherbetriebsrates für die Leiharbeitnehmer.
Persönlicher Anwendungsbereich des BetrVG für Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb - Betriebszugehörigkeit von Leiharbeitnehmern - Normsetzungsbefugnis des Entleiherbetriebsrates bei Betriebsvereinbarungen - Mitbestimmungsrechte des Entleiherbetriebsrates für Leiharbeitnehmer.
Florian Göhner studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Er absolvierte den juristischen Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein und ist als Rechtsanwalt tätig.



