Description
(Short description)
Das Buch untersucht 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des BeitrRLUmsG vom 7.12.2011 und seine Vereinbarkeit mit den Maßstäben des Verfassungs-, Europa- und Völkerrechts. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass 50d Abs. 3 EStG verfassungs- und europarechtskonform ausgelegt werden kann.
(Text)
Das Buch untersucht 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des BeitrRLUmsG vom 7.12.2011 und seine Vereinbarkeit mit den Maßstäben des Verfassungs-, Europa- und Völkerrechts. 50d Abs. 3 EStG ist als spezialgesetzliche Missbrauchsverhinderungsvorschrift zu qualifizieren, die der Vermeidung des sogenannten Treaty oder Directive Shopping dient. Der Autor arbeitet verschiedene Möglichkeiten der Auslegung der Anti-Treaty-/Directive-Shopping-Vorschrift heraus und überprüft die gefundenen Auslegungsalternativen auf ihre Vereinbarkeit mit den Maßstäben des höherrangigen Rechts. Er kommt zu dem Ergebnis, dass 50d Abs. 3 EStG verfassungs- und europarechtskonform ausgelegt werden kann. In völkerrechtlicher Hinsicht stellt die Norm ein Treaty Override dar, was zwar zur Völkervertragswidrigkeit, jedoch nicht zu ihrer Unanwendbarkeit führt.
(Table of content)
50d Abs 3 EStG - Anti-Treaty-/Directive-Shopping-Vorschrift - Vereinbarkeit mit den Missbrauchsmaßstäben des Verfassungs-, Europa- und Völkerrechts - Steuerumgehung
(Author portrait)
Sebastian Sumalvico studierte Rechtswissenschaften mit Zusatzstudium Europarecht an der Universität Würzburg sowie der National & Kapodistrian University of Athens. Er wurde an der Universität Würzburg promoviert.