Description
(Short description)
Grenzüberschreitende Beweisaufnahme kann neben dem Weg der klassischen Rechtshilfe auch durch selbstständige Ermittlungen von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden auf dem Gebiet eines anderen Staates erfolgen. Der Autor untersucht die im Hinblick auf den völkerrechtlichen Schutz der Gebietshoheit aufgeworfenen Fragen.
(Text)
Grenzüberschreitende Kriminalität erfordert immer häufiger die Gewinnung von Beweisen aus dem Ausland. Neben der Beweisübermittlung im Wege der klassischen Rechtshilfe kommt hierzu auch die selbstständige Informationsgewinnung durch deutsche Nachrichtendienste und Polizeibehörden auf dem Gebiet eines anderen Staates in Betracht. Diese neue Form der Beweissammlung kann nicht pauschal als unzulässige Spionage zurückgewiesen werden. Die Untersuchung führt die vielschichtigen Fragestellungen aus dem Völker- und Verfassungsrecht sowie dem Strafverfahrensrecht einer praxisgerechten Lösung zu. Der so entwickelte Leitfaden soll dazu beitragen, dass im Ausland erlangte Informationen und Beweise in einem späteren Strafverfahren verwertet werden können.
(Table of content)
Vorgaben Trennungsgebot für Zusammenarbeit Nachrichtendienste Polizei - Entwicklung klassischer Rechtshilfe in Strafsachen neue Formen grenzüberschreitender Zusammenarbeit - Völkerrecht Spionage Gebietshoheit - Verhältnis lex loci lex fori - Sicherung Zuverlässigkeit Fairness von Beweismitteln - Verwertbarkeit Auslandsbeweise
(Author portrait)
Carsten Bormann studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Oxford. Er ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Strafrecht der Universität Bonn.



